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Häufige Fragen zu Ihrer Spende

Die Spendenquittungen für das Jahr 2024 versenden wir Ende Februar 2025. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Spenden haben wir Ihnen hier auf einer Seite zusammengestellt. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie keine Antwort finden, zögern Sie nicht, unseren Spendenservice anzusprechen. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder wenden Sie sich per Telefon oder E-Mail an uns:

Bei weiteren Fragen sind mein Team und ich gerne für Sie da.

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Sonja Röhrborn, Koordinatorin des Spenderservice
Sonja Röhrborn
- Spendenservice
  • Meine Spende

    Wie kann ich Ärzte ohne Grenzen mit Spenden unterstützen?

    Als Privatperson haben Sie dazu verschiedene Möglichkeiten:

    Als Unternehmen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

    Als Stiftung oder Verein können Sie gemeinsam mit uns prüfen, welche Art der Spende am besten zu Ihrem Satzungszweck passt.

    Machen Sie sich einen Überblick über alle Möglichkeiten wie Sie mit Ihrer Spende weltweit Leben retten können.

    Kann ich meine Spende steuerlich absetzen?

    Ja, eine Spende an Ärzte ohne Grenzen können Sie beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Sie erhalten von uns hierfür eine Spendenquittung, die sie als Nachweis nutzen können. Diese senden wir Ihnen automatisch Ende Februar des Folgejahres per Post zu.

    Unternehmen erhalten ca. drei bis vier Wochen nach Verbuchung der Spende eine Einzelquittung, um ihre Spende steuerlich absetzen zu können. Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Sammelbescheinigung benötigen, stellen wir diese auf Wunsch jedoch auch gerne aus.

    Wie lautet das Spendenkonto von Ärzte ohne Grenzen?

    Um Ihre Spende an uns auf den Weg zu bringen, nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

    Ärzte ohne Grenzen e.V.
    IBAN: DE72 3702 0500 0009 7097 00
    BIC: BFSWDE33XXX
    Bank für Sozialwirtschaft

    Damit der Verwaltungsaufwand pro Spende nicht zu groß wird, freuen wir uns, wenn Sie mindestens fünf Euro als Betrag für eine Einzelspende wählen.

    Warum steht auf Überweisungsträgern möglicherweise eine andere Kontonummer?

    Unser Hauptspendenkonto lautet:

    Ärzte ohne Grenzen e.V.
    IBAN: DE72 3702 0500 0009 7097 00
    BIC: BFSWDE33XXX
    Bank für Sozialwirtschaft

    Parallel dazu führt die Bank für Sozialwirtschaft für uns mehrere Unterkonten. Jeweils eines dieser Unterkonten nennen wir auf den Überweisungsträgern, die unseren Spendenbriefen beiliegen, wie z.B. diese IBAN: DE3437XXXXXXXXXXXXXXXX.

    Die verschiedenen Konten helfen uns beim Zuordnen von Spendenzuflüssen. Alle auf Überweisungsträgern von Ärzte ohne Grenzen eingedruckten Kontonummern sind korrekt, Sie können diese ebenso benutzen wie unser Hauptspendenkonto.

    Wie erfahre ich über den nächsten SEPA-Lastschrifteinzug?

    Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie vorab über den nächsten Lastschrifteinzug zu informieren, so dass Sie die Möglichkeit haben die Richtigkeit Ihrer Bankdaten zu prüfen. Unabhängig von den SEPA Regularien über die Vorankündigung einer SEPA-Lastschriftbelastung wird vereinbart, dass die schriftliche Vorabinformationsfrist für den Versand der Vorankündigung 4 Tage beträgt, damit Sie die Inhalte prüfen und eine entsprechende Deckung auf dem Konto vorhalten können. Die Einhaltung der Frist ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug.

    Kann ich von einem ausländischen Konto eine Lastschrift-Spende beauftragen?

    Nein, denn wir können keine Lastschriften von ausländischen Banken einziehen. Von einer ausländischen Bank können Sie aber per Kreditkarte und mit Paypal spenden, oder Sie können eine einzelne Überweisung sowie einen Dauerauftrag an unser oben genanntes Spendenkonto beauftragen.

    Worin liegen die Vorteile einer Dauerspende?

    Dauerspenden machen unsere weltweiten Hilfsprojekte besser planbar und sorgen zudem dafür, dass wir stets Reserven für akute Notlagen bereithalten können. Lesen Sie hier, welche weiteren Vorteile eine Dauerspende hat. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre regelmäßige Spende hier online einrichten.

     

    Wie kann ich eine Dauerspende kündigen?

    Sie können Ihre Dauerspende jederzeit und natürlich kostenlos entweder selbst hier kündigen oder uns dazu eine E-Mail schreiben.

    Wie kann ich hinterlegte persönliche Daten ändern oder löschen lassen?

    Sie können Ihre Adressdaten entweder selbst hier online ändern, uns dazu eine E-Mail schreiben, oder unseren Spendenservice unter +49 30 700 130 130 anrufen.

    Nimmt Ärzte ohne Grenzen Spenden von der Politik an?

    Spenden von politischen Parteien oder einzelnen Politiker*innen, die direkt Einfluss auf die Bundespolitik haben, können als politische Einflussnahme gewertet werden. Weil solche Spenden die Unabhängigkeit unserer Organisation gefährden würden, lehnen wir diese ab. Zuwendungen von Politiker*innen akzeptieren wir nur dann, wenn sie als Privatpersonen spenden und ihre Spende nicht öffentlich machen.

    Akzeptiert Ärzte ohne Grenzen Spenden von Unternehmen?

    Wir nehmen nur Spenden von Unternehmen an, die mit unseren humanitären Werten sowie dem Satzungszweck der Organisation vereinbar sind. Daher akzeptieren wir keine Spenden aus bestimmten Industriezweigen. Dazu zählen unter anderem die Waffen- und Rüstungsindustrie, Rohstoffförderung (Erdgas, Erdöl, Gold, Diamanten) sowie die Tabakindustrie. Auch Spenden von Pharmaunternehmen und Arzneimittelherstellern nehmen wir nicht an, weil deren marktwirtschaftliche Interessen oft mit dem Bestreben von Ärzte ohne Grenzen in Konflikt stehen, unseren Patient*innen in ärmeren Ländern kostengünstige Medikamente zur Verfügung zu stellen.

    Die Grundsätze zur Annahme von Firmenspenden haben wir wie folgt definiert:

    • Schutz der humanitären Prinzipien (Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit) sowie der Ziele und der Charta von Ärzte ohne Grenzen.
    • Schutz der humanitären Arbeit sowie der Helfer*innen und Patient*innen vor Ort.
    • Schutz der Marke Ärzte ohne Grenzen.

    Wir prüfen jede Unternehmensspende ab einem Betrag von 3.000 Euro auf ihre Herkunft und Übereinstimmung mit unseren Prinzipien. Je nach Spendenhöhe erfolgt dabei ein angemessener interner Prüfprozess nach genau definierten Kriterien.

    Nimmt Ärzte ohne Grenzen Sachspenden wie Decken oder Medikamente entgegen?

    Nein. Material- und Sachspenden wie Lebensmittel, Medikamente, Hygieneartikel, Kleidung oder Plastikplanen für Unterkünfte verursachen hohe Kosten beim Sammeln, Sortieren und Transportieren, daher können wir sie nicht annehmen. Wir verfügen über standardisierte Medikamenten- und Materialpakete. Diese sogenannten Notfall-Kits entsprechen unseren Behandlungsprotokollen und sind genau auf unsere Projekte zugeschnitten. Wir lagern sie in unseren Logistikzentren.

    Geldspenden sind deshalb der beste und effektivste Weg zu helfen. Mit ihnen können wir genau das beschaffen, was nach professionellen Bedarfsanalysen wirklich gebraucht wird: Medikamente und Hilfsgüter, die zu den lokalen Verhältnissen in Krisengebieten passen.

    Nimmt Ärzte ohne Grenzen Geldauflagen an?

    Ja, wir sind zum Annehmen von Geldauflagen und Bußgeldern berechtigt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

    Kann ich Ärzte ohne Grenzen im Rahmen einer Patenschaft unterstützen?

    Wir sind eine Organisation für medizinische Nothilfe, daher können Sie unsere Projekte leider nicht über den Abschluss von Patenschaften unterstützen.

  • Meine Spendenquittung

    Wann erhalte ich meine Jahresspendenquittung?

    Jeweils Ende Februar schicken wir Ihnen unaufgefordert eine Spendenquittung über sämtliche Ihrer im Vorjahr geleisteten Zuwendungen.

    Sollten Sie eine Jahresspendenquittung benötigen, können Sie diese per Bestellformular anfordern. Unternehmen erhalten ca. drei bis vier Wochen nach Verbuchung der Spende eine Einzelquittung, um ihre Spende steuerlich absetzen zu können.

    Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail, sollten Sie eine ältere Jahresspendenquittung noch nicht erhalten haben.

    Warum habe ich keine Jahresspendenquittung erhalten?

    Sollten Sie von uns Ende Februar keine Jahresspendenquittung erhalten haben, kann das zwei Ursachen haben:

    1. Falls die betreffende Zuwendung bereits mit einer Einzelquittung bestätigt wurde, wird sie auf der Jahresquittung nicht nochmals vermerkt (jede Spende darf grundsätzlich nur einmal quittiert werden).

    2. Spenden, die kurz vor Jahreswechsel per Lastschrift oder Überweisung angewiesen werden, verbuchen wir wegen der Feiertage womöglich erst nach Neujahr. Solche Spenden werden dann erst in der Quittung für das neu angebrochene Jahr ausgewiesen.

    Sollten diese Fälle auf Sie nicht zutreffen und Sie haben dennoch keine Spendenquittung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an [email protected] oder per Telefon unter +49 30 700 130 130.

    Was passieren kann, wenn ich seit meiner Spende umgezogen bin?

    Sollten Sie einen Nachsendeantrag gestellt haben, erhalten Sie möglicherweise eine noch mit Ihrer vorherigen Anschrift versehene Jahresspendenquittung. Bitte schicken Sie uns die falsch adressierte Quittung zurück und geben Sie uns Ihre neue Anschrift bekannt, damit wir Ihnen eine korrigierte Quittung zukommen lassen können.

    Senden Sie die falsch adressierte Quittung bitte an:

    Ärzte ohne Grenzen
    Spendenabteilung
    Schwedenstraße 9
    13359 Berlin

    Was muss ich bei einer Spendenaktion berücksichtigen?

    Sollten Sie eine Spendenaktion durchgeführt haben und Sie als Initiator*in eine Sammelspende an Ärzte ohne Grenzen weitergeleitet haben, können wir Ihnen hierfür keine Spendenbescheinigung ausstellen. Hintergrund ist, dass nur diejenige Person Anspruch auf eine Spendenbescheinigung hat, deren geldwertes Vermögen sich verringert. Gern stellen wir den beteiligten Personen eine Spendenbescheinigung über deren jeweils gespendeten Einzelbetrag aus. Setzen Sie sich dafür bitte mit unserem Spendenservice in Verbindung.  

    Kann ich meine Spendenquittung als PDF-Dokument erhalten?

    Prinzipiell dürfen Spendenquittungen auch digital verschickt werden. Bei Ärzte ohne Grenzen entwickeln wir hierzu derzeit ein Format, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Bis zu dessen Fertigstellung verschicken wir Spendenquittungen noch ausschließlich per Post. Wir bitten Sie um etwas Geduld!

    Kann ich Zuwendungen ohne Spendenquittung steuerlich geltend machen?

    Spenden von höchstens 300 Euro an Ärzte ohne Grenzen können Sie dem Finanzamt ohne Spendenquittung belegen. Bis zu diesem Betrag genügt ein vereinfachter Nachweis. Reichen Sie dafür beim Finanzamt einen Kontoauszug ein, auf dem Ihre Spende aufgeführt ist, und fügen Sie einen Freistellungstext gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 EstDV bei.

    Diesen Freistellungstext haben wir für Sie vorbereitet. Sie finden ihn am Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende sowie hier als Download.

    Ende 2020 hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Grenze rückwirkend von 200 auf 300 Euro angehoben wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren einige unserer Printprodukte für 2021 schon gedruckt. Weil wir sparsam mit Ihren Spendengeldern umgehen und Ressourcen schonen wollen, haben wir uns entschieden, die bereits produzierten Zahlscheine trotz des inzwischen veralteten Texts aufzubrauchen.

  • Verwendung von Spendengeldern

    Was sind die Aufgaben von Ärzte ohne Grenzen?

    Die satzungsgemäßen Aufgaben von Ärzte ohne Grenzen e.V. sind die medizinische Nothilfe in unseren weltweiten Projekten sowie das Zeugnisablegen über die Situationen in unseren Einsatzländern (die sogenannte „Témoignage“). Unsere vollständige Vereinssatzung finden Sie hier.

    Projektarbeit

    Zu unserer Projektarbeit zählen die konkrete medizinische und humanitäre Nothilfe im Einsatzland sowie darüber hinaus für die Projektarbeit notwendige Aufgaben, wie zum Beispiel die Auswahl und die Schulung des medizinischen und technischen Personals sowie das Projektmanagement.

    Témoignage

    Témoignage bedeutet Zeugnis ablegen. Unsere Mitarbeiter*innen berichten öffentlich über Menschenrechtsverletzungen und Missstände, denen sie in Einsatzländern begegnen – damit fungieren Sie häufig auch als Übermittler der Botschaften, die unsere Patient*innen einer breiteren Öffentlichkeit mitteilen möchten.

    Kann ich Spenden zweckgebunden einem bestimmten Projekt zukommen lassen?

    Wenn Katastrophen oder Krisen in den Medien präsent sind, haben viele Menschen das Bedürfnis für die Hilfe in genau diesen Gebieten zu spenden. Dann kommt es vor, dass Ärzte ohne Grenzen mehr zweckgebundene Spenden (unter Angabe eines Ländernamens bei der Banküberweisung) erhält, als wir sinnvoll in dem genannten Projekt einsetzen können. Wir müssen die Spender*innen dann um ihre Freigabe (Entwidmung) vom Zweck bitten, sodass wir die Spenden weltweit überall dort einsetzen können, wo Menschen in Not Hilfe benötigen. Wenn eine Spender*in dies wünscht, überweisen wir das Geld selbstverständlich zurück. Dieser Vorgang ist mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.

    Damit für einzelne Hilfsprojekte nicht mehr Spenden eingehen, als wir sinnvoll verwenden können, bitten wir Sie bevorzugt um freie Spenden ohne Zweckbindung. Bei akuten Krisensituationen lassen diese sich flexibel und besonders effektiv nutzen. Mit ihnen gewinnen wir finanziellen Spielraum, um jederzeit schnell und unbürokratisch aktiv werden zu können, wenn wir gebraucht werden.

    Kann man online für einen speziellen Verwendungszweck spenden?

    Nein, über unser Online-Spendenformular sind nur Spenden ohne Zweckbindung möglich. Wir setzen die gespendeten Gelder dort ein, wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird. Wenn Sie eine Zweckbindung wünschen, kontaktieren Sie bitte unseren Spendenservice – telefonisch unter +49 30 700 130 130 oder via E-Mail.

    Welcher Anteil meiner Spende fließt direkt in die Projektarbeit?

    Aufgaben wie die Projektarbeit und das Berichten über die Zustände in unseren Projektländern (Témoignage). Von jedem gespendeten Euro sollen wenigstens 87 Cent direkt durch unsere Nothilfe oder indirekt durch unsere Berichterstattung unseren Patient*innen in Kriegs- und Krisengebieten zugutekommen.

    In den Jahren 2016-2021 konnten wir durchschnittlich rund 90,1 Prozent der Zuwendungen für Hilfsprojekte und das Berichten über die Situation in den Projektländern verwenden. Durchschnittlich etwa 9,9 Prozent der Ausgaben entfielen auf die Bereiche Spendenwerbung und –verwaltung sowie allgemeine Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Diese nicht den eigentlichen satzungsgemäßen Aufgaben zufließenden Mittel dienen dazu, unsere Einnahmen und Ausgaben korrekt und effizient zu verwalten sowie neue Spenden einzuwerben. Ärzte ohne Grenzen nimmt aus Gründen der Neutralität und Unabhängigkeit keinerlei öffentliche Förderung an. Exakte Zahlen zu unserer Einnahmenentwicklung und der Verwendung von Spenden finden Sie im Finanzteil unseres aktuellen Jahresberichts.

    Woraus setzen sich die Verwaltungskosten zusammen?

    Zur allgemeinen Verwaltung zählen unter anderem Kosten für die Personal- und Finanzabteilung sowie für die Geschäftsführung der deutschen Sektion von Ärzte ohne Grenzen. Zur Spendenverwaltung und -werbung gehören die Betreuung regelmäßiger und neuer Spender*innen, die korrekte Verwaltung der Spender*innendaten (z.B. für Ihre Spendenquittung) sowie alle Maßnahmen, mit denen wir Spender*innen auf die Arbeit von Ärzte ohne Grenzen aufmerksam machen. Detaillierte Angaben zu unseren Verwaltungskosten finden Sie im Jahresbericht.

    Warum macht Ärzte ohne Grenzen Werbung?

    Ärzte ohne Grenzen finanziert sich fast ausschließlich aus privaten Spenden. Darum müssen wir ständig neu um Spenden werben, wenn wir unsere Patient*innen verlässlich und professionell unterstützen wollen.

    Da wir vor allem in Krisengebieten tätig sind, die kaum mediale Aufmerksamkeit erhalten, hilft uns Werbung dabei, auf die Not der Menschen dort aufmerksam zu machen und neue Unterstützer*innen für unsere Arbeit zu gewinnen. Wir werben hauptsächlich mit Briefen an unsere Spender*innen, darüber hinaus schalten wir gezielt und zeitlich begrenzt Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie in Online-Medien.

    Warum verschickt Ärzte ohne Grenzen Spendenbriefe, Flyer und Magazine per Post?

    Mit Spendenbriefen und Berichten aus unseren Projekten, zum Beispiel in unserem Magazin für Spender*innen „AKUT“, können wir unsere Spender*innen gezielt informieren und den Bedarf für unsere Projekte aufzeigen. Zudem erreichen wir mit Spendenbriefen Menschen, die Ärzte ohne Grenzen noch nicht kennen, und gewinnen sie damit als Unterstützer*innen. Beides ist notwendig, um unsere Arbeit langfristig zu sichern.

    Warum betreibt Ärzte ohne Grenzen Standwerbung?

    In Fußgängerzonen, an belebten Straßen oder auf zentralen Plätzen informieren unsere Mitarbeiter*innen über Ärzte ohne Grenzen und bitten Passant*innen um regelmäßige finanzielle Unterstützung. An unseren Ständen kommen wir mit potenziellen Spender*innen ins Gespräch. Wir geben ihnen Auskunft über unsere Arbeit wie auch über Spendenmöglichkeiten und beantworten Fragen.

    Seit dem Jahr 2007 führen wir unsere Standwerbung in Eigenregie ohne externe Dienstleister*innen durch. Alle dabei aktiven Mitarbeiter*innen identifizieren sich in hohem Maß mit den Werten und Zielen unserer Organisation. Sie sind bei uns angestellt, werden intensiv geschult und arbeiten nach festgelegten Qualitätsstandards. Unser oberstes Ziel ist der kompetente, professionelle und seriöse Kontakt zwischen potenziellen Spender*innen und Ärzte ohne Grenzen.

    Wie viel Geld gibt Ärzte ohne Grenzen für Werbung aus?

    Unsere Ausgaben für Spendenwerbung und –verwaltung halten wir so gering wie möglich. In den vergangenen Jahren haben wir durchschnittlich rund 8,4 Prozent unseres Gesamtbudgets für diese Aufgaben ausgegeben. Gemessen daran, was kommerzielle Unternehmen in Werbung und Kundenservice investieren, ist das Werbebudget von Ärzte ohne Grenzen klein. Vielfach arbeiten wir mit Anzeigen, die wir Zeitungen und Zeitschriften mit der Bitte um kostenlose Veröffentlichung schicken. Bei zu bezahlenden Werbemaßnahmen versuchen wir immer, Sozialrabatte auszuhandeln – in manchen Fällen betragen die Kosten dann nur noch einen Bruchteil sonst üblicher Preise.

    Diese Maßnahmen stellen sicher, dass wir mit dem geringstmöglichen finanziellen Aufwand den größtmöglichen Spendenertrag erzielen können. So konnten wir in den Jahren 2016-2021 für jeden in der Spendenwerbung und –verwaltung ausgegebenen Euro durchschnittlich 10,60 Euro an Spendeneinnahmen verzeichnen. Genaue Zahlen zu unserer Spendenwerbung und -verwaltung finden Sie im Finanzteil des aktuellen Jahresberichts.

    Ist die Werbung von Ärzte ohne Grenzen umweltfreundlich?

    Wir haben den Anspruch unsere Spendenwerbung so ressourcenschonend wie möglich zu gestalten. Aktuell tragen folgende Maßnahmen dazu bei:

    • Wir drucken all unsere Informationsbroschüren und Werbematerialien auf Recyclingpapier. Ausnahmen sind das Haftpapier von Etiketten und die Folie des Versandhüllenfensters.
    • Wir berechnen die CO2-Emissionen von Druck und Versand und gleichen diese über anerkannte Klimaschutzprojekte (Druck: ClimatePartner, Versand: GoGreen) wieder aus (Emissionsausgleich).

    Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie weitere Anregungen oder Fragen zu diesem Thema haben. Wir freuen uns über Ihre Ideen!

    Wie plant und evaluiert Ärzte ohne Grenzen seine Spendeneinnahmen?

    Wir erstellen regelmäßig eine Fundraising-Strategie, die fünf Jahre umfasst und Investitionen und erwartete Einnahmen abbildet. Um auf Einnahmenschwankungen frühzeitig reagieren und eventuell Gegenmaßnahmen einleiten zu können, überwachen wir die Zuflüsse von Spenden genau. Die Höhe zu erwartender Spendeneinnahmen wird jeweils im Herbst für das Folgejahr aktuell angepasst. Diese berechnen wir auf der Grundlage der Vorjahreseinnahmen, unter Berücksichtigung interner sowie externer Entwicklungen und möglicher Risiken. Für die Liquiditätsplanung werden die Spendeneinnahmen täglich ermittelt und monatlich nach Spendenaufkommen und -herkommen analysiert.

  • Transparenz

    Nach welchen Prinzipien wirbt Ärzte ohne Grenzen um Spenden?

    Unabhängigkeit

    Wir finanzieren unsere Arbeit fast ausschließlich durch private Spenden, um unabhängig zu bleiben und die Neutralität unserer Einsätze zu sichern. Auf staatliche Fördergelder verzichten wir in der deutschen Sektion gänzlich. In Krisengebieten ist es entscheidend, dass wir unabhängig sind von Politik, möglichen Kriegsparteien und wirtschaftlichen Interessen – zum Schutz unserer Einrichtungen, unserer Mitarbeiter*innen und Patient*innen.

    Wir akzeptieren keine Zuwendungen aus Quellen, die im Widerspruch zu den von uns vertretenen Werten stehen. Wir streben eine langfristige Partnerschaft mit unseren Spender*innen an, indem wir deren Verständnis und Unterstützung für unsere Werte fördern. Frei nutzbare Spenden ziehen wir zweckgebundenen Zuwendungen vor, um die Gelder dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, und um in Krisenfällen rasch intervenieren zu können.

    Bedarfsorientierter Ansatz

    Wir bemühen uns für unsere medizinischen und humanitären Hilfsmaßnahmen um Spenden in einer Größenordnung, die dem Bedarf unserer Patient*innen entspricht. Dabei verzichten wir darauf, unsere Einsätze aus Marketinggründen zu dramatisieren oder zu idealisieren – das gilt insbesondere auch in Fällen akuter humanitärer Notlagen.

    Rechenschaftspflicht und Transparenz

    Wir verpflichten uns, transparent zu handeln und unseren Spender*innen Rechenschaft abzulegen. Wir informieren sie aktiv darüber, wer wir sind, was wir leisten, wie wir vorgehen und wie wir die Spenden einsetzen. Wir legen unsere Beweggründe für Entscheidungen offen, präsentieren die Ergebnisse unserer Einsätze und dokumentieren auch die Schwierigkeiten, die unsere Tätigkeit als medizinisch-humanitäre Hilfsorganisation mit sich bringt. In unseren Jahresberichten legen wir dar, wie wir Spendengelder einsetzen. Wir haben für die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Spenden regelmäßige Kontrollmaßnahmen eingeführt wie z. B. die jährliche Prüfung durch den TÜV Thüringen sowie die Überprüfung unseres Jahresabschlusses durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

    Respekt und Ehrlichkeit

    Wir verpflichten uns, über die Lage vor Ort, die von uns behandelten Patient*innen und unseren medizinischen und humanitären Einsatz aufrichtig, respektvoll und unter Achtung der Würde aller Beteiligten zu berichten und die Darstellung der Notlage unserer Patient*innen nicht zu manipulieren. Wir respektieren die Wünsche unserer Spender*innen bezüglich der Verwendung ihrer Gelder. Falls die Umstände es uns nicht ermöglichen, ihre Wünsche zu berücksichtigen, informieren wir sie über die Gründe dafür und schlagen Alternativen vor. Dazu zählt im Extremfall auch die Möglichkeit, das gespendete Geld zurückzuerstatten. Wir achten und schützen die Privatsphäre unserer Spender*innen (mehr dazu erfahren Sie im Kapitel zum Datenschutz).

    Wirtschaftlichkeit und Effizienz

    Wir verpflichten uns zu Effizienz bei der Spendenwerbung und zu größtmöglicher Wirtschaftlichkeit, um den Reinerlös zu maximieren und ein gesundes Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag zu erzielen.

    Vergibt Ärzte ohne Grenzen Aufträge an externe Dienstleister*innen?

    Ärzte ohne Grenzen arbeitet mit externen Dienstleister*innen zusammen, wenn fachspezifische Kompetenzen notwendig werden, über die unsere eigenen Mitarbeiter*innen nicht verfügen. Das ist zum Beispiel in den Bereichen Grafik- und Webdesign, Software-Entwicklung oder beim Datenschutz der Fall.

    Durch den Einsatz externer Dienstleister*innen gewinnt Ärzte ohne Grenzen die erforderliche Flexibilität, um auf vielfältige und kurzfristige Anforderungen reagieren zu können. Ärzte ohne Grenzen erhält von Dienstleister*innen oft sogenannte Sozialrabatte, die zum Teil deutlich unter marktüblichen Honoraren liegende Preise ermöglichen.

    Nach welchem Prinzip vergibt Ärzte ohne Grenzen Aufträge an Dienstleister*innen

    Für Aufträge im Umfang von mehr als 5.000 Euro müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden. Bei der Auswahl entscheiden neben den Kosten auch die Qualifikation des Anbieters und die Aussicht auf eine möglichst effiziente, reibungslose Zusammenarbeit.

    Abweichungen von diesem Verfahren gibt es bei Dienstleister*innen oder Lieferant*innen, mit denen wir Rahmenverträge haben. Hier können Folgeaufträge ohne neuerliche Ausschreibung vergeben werden. Diese Dienstleister*innen werden jedoch regelmäßig auf ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis geprüft; vor Eingang eines solchen Rahmenvertrages holen wir ebenfalls Alternativangebote ein.

    Aufträge mit einem Auftragswert ab 5.000 Euro erfordern die Mitzeichnung einer Abteilungsleiter*in, bei Aufträgen über Beträge von mehr als 20.000 Euro müssen zwei Abteilungsleiter*innen zeichnen. Aufträge ab einem Volumen von 100.000 Euro muss außerdem die Geschäftsführer*in freigeben.

    Wie funktioniert die Trennung der Ämter bei der finanziellen Jahresplanung?

    Unsere Abteilungsleiter*innen und die Geschäftsführung erstellen am Ende jeden Jahres ein detailliertes Budget mit Prognosen zu sämtlichen Ausgaben und Einnahmen für das Folgejahr. Der Vorstand prüft diesen Jahresplan, nimmt gegebenenfalls Änderungen vor und genehmigt die Budgetplanung schließlich. Im laufenden Jahr wird monatlich ein Soll-Ist-Vergleich durchgeführt. Alle vier Monate erfolgt eine ausführliche Budgetrevision durch die Abteilungsleiter*innen und den Vorstand. Im Vorstand sind keine Verwaltungsmitarbeiter*innen von Ärzte ohne Grenzen tätig.

    Wie hoch sind die Gehälter von Geschäftsführung und Vorstand?

    Die Gehälter orientieren sich am unteren Drittel der Gehaltsskala, die üblicherweise in Nichtregierungsorganisationen ähnlicher Größe bezahlt werden. Im Jahr 2020 erhielt der Geschäftsführer Florian Westphal (bis 31.08.2020) ein Bruttogehalt von 94.075,85 Euro (einschließlich Übergangszeit, inklusive anteiligen 13. Monatsgehalts). Sein Nachfolger, Christian Katzer, erhielt für seine Tätigkeit als Geschäftsführer (seit 10.08.2020) ein Bruttogehalt von 37.307,70 Euro (inklusive anteiligen 13. Monatsgehalts). Unsere Vorstandsvorsitzende erhält im Rahmen einer Honorarvereinbarung eine Vergütung von 241,70 Euro pro Tag ausschließlich für Tätigkeiten, die über den Rahmen der allgemeinen Vorstandstätigkeiten hinausgehen. Das maximale jährliche Honorar ist auf 25.136,88 Euro begrenzt und betrug für das Jahr 2020 25.136,13 Euro. Alle weiteren Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Wir veröffentlichen diese Angaben regelmäßig in unseren Jahresberichten.

  • Prüfmechanismen und Spendensiegel

    Wer prüft bei Ärzte ohne Grenzen die Rechnungen?

    Wir stellen das Vier-Augen-Prinzip mittels eines im Rechnungswesen integrierten elektronischen Rechnungsprüfungs-Programms durchgängig sicher. Zunächst prüfen sachlich zuständige Mitarbeiter*innen in der jeweiligen Abteilung die Rechnung und bestätigen elektronisch, dass die Leistung oder Ware korrekt erbracht bzw. geliefert wurde. Dann bestätigen zuständige Team- oder Abteilungsleiter*innen die budgetgerechte Mittelverwendung und erteilen die Zahlungsfreigabe. Rechnungen über 100.000 Euro erfordern zusätzlich die Zahlungsfreigabe durch die Geschäftsführung.

    Nur solche Rechnungen, die diese beiden Schritte korrekt durchlaufen haben, werden vom Buchhaltungsprogramm zur Zahlung freigegeben. Im Rahmen des Zahllaufes wird von der Finanzabteilung nochmals die Übereinstimmung von Rechnungsbetrag, Empfänger*in und Kontoverbindung für jede Rechnung einzeln geprüft. Die eigentliche Bezahlung erfolgt per elektronischer Überweisung und erfordert die Unterschrift von zwei Abteilungsleiter*innen. Zuvor prüfen diese den Zahllauf nochmals in Stichproben. Der gesamte Prozess wird lückenlos protokolliert. Alle Ausgaben müssen im Jahresbudget eingeplant sein. Das Budget wird durch den Vorstand verabschiedet.

    Wer kontrolliert die Finanzen von Ärzte ohne Grenzen von außen?

    Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert den Jahresabschluss der deutschen Sektion von Ärzte ohne Grenzen. Den testierten Jahresabschluss und Lagebericht veröffentlichen wir im Finanzteil unseres Jahresberichts.

    Darüber hinaus übermitteln Wirtschaftsprüfer*innen des gemeinsamen Jahresabschlusses unseres internationalen Netzwerks mit Sitz in Genf zusätzliche Prüfungsanweisungen an die deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft arbeitet diese Anweisungen dann ab und übermittelt ihre Ergebnisse den Prüfer*innen des internationalen Netzwerkes. Dies betrifft zum Beispiel Prüfungsaufgaben im Bereich Risikomanagement, Kontrollstrukturen oder Verfügungsberechtigungen.

    Zudem werden wir vom Finanzamt, von den Sozialversicherungsträgern sowie vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI geprüft.

    Trägt Ärzte ohne Grenzen das Spendensiegel des DZI?

    Ja, wir sind seit 1999 Träger des DZI-Spendensiegels. Das Spendensiegel muss jedes Jahr neu beantragt werden, Ärzte ohne Grenzen hat es seither kontinuierlich wieder erhalten. Das DZI-Siegel bescheinigt uns einen verantwortungsvollen Umgang mit Spendengeldern. Den vom DZI erstellten Prüfbericht zur Zuerkennung des Spendensiegels sehen Sie hier. Vertiefende Informationen finden Sie auf der Internetseite des DZI.

    Was ist das TÜV-Spenden-Zertifikat? Trägt Ärzte ohne Grenzen dieses Siegel?

    Total Quality Excellence für Fundraising (TQE-FR) ist ein speziell für Spenden sammelnde Organisationen entwickeltes, vom TÜV Thüringen zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. Ärzte ohne Grenzen trägt dieses TÜV-Siegel seit 2009, es muss jährlich neu beantragt werden. Das Qualitätsmanagementsystem hilft uns, Arbeitsabläufe so kostengünstig und effizient wie möglich zu gestalten.

    Wie werden die Ausgaben für die Spendenwerbung überwacht?

    Wir überprüfen unsere Fundraising-Instrumente regelmäßig anhand verschiedener Kennzahlen über quantitative wie auch qualitative Kriterien. Effizienz und Qualität der Spendenwerbung sollen sichergestellt werden, indem wir ungeeignete sowie teure Fundraising-Instrumente nicht mehr einsetzen.

    Wie stellen wir sicher, dass Spenden in den Projekten ihrem Zweck zukommen?

    Wir verwenden alle für Projekte bestimmten Gelder selbst und geben sie nur in seltenen Ausnahmefällen an Dritte weiter. In den Projektländern gehört zu jedem Management-Team in der Hauptstadt eine Finanzkoordinator*in, welche die sachgerechte Verwendung der Mittel überwacht und die Einhaltung der Budgets prüft. So stellen wir eine direkte Kontrolle an Ort und Stelle sicher.

    Darüber hinaus finden regelmäßig Sach- und Finanzprüfungen in den Projekten statt: Unsere eigenen Mitarbeiter*innen sowie externe Berater*innen evaluieren neben der Finanzkontrolle auch die Qualität der Arbeit, den effizienten Mitteleinsatz und das Management der Projekte.

    Kontrolliert Ärzte ohne Grenzen die Wirkung seiner Einsätze?

    Vor jedem Hilfseinsatz sammeln wir Daten zu Art und Umfang des Bedarfs für medizinische Nothilfe in einer Region. Anhand klar festgelegter Indikatoren bestimmen unsere Verantwortlichen dann Strategien und Ziele eines Projekts, und sie entscheiden, wann ein Einsatz stattfinden soll und wie lange er voraussichtlich dauern wird.

    Ob und wie die Ziele erreicht werden, wird während der gesamten Projektlaufzeit überwacht. Gibt es keinen Bedarf für medizinische Nothilfe mehr, kann ein Projekt geschlossen bzw. übergeben werden. Eine zentrale Evaluierungseinheit von Ärzte ohne Grenzen in Wien untersucht regelmäßig und sektionsübergreifend Projekte auf ihre Wirksamkeit.

    Wie vermeidet Ärzte ohne Grenzen Interessenskonflikte?

    Es gilt eine Richtlinie zum Umgang mit Interessenskonflikten, zu deren Einhaltung sich alle bezahlten und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die Geschäftsführung sowie die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Ärzte ohne Grenzen verpflichten.

    Diese Richtlinie besagt, dass keine der genannten Personen ihre Verbindung zu Ärzte ohne Grenzen in irgendeiner Weise zu ihrem persönlichen Vorteil ausnutzen oder durch ihr Handeln dem Image und Ansehen von Ärzte ohne Grenzen schaden darf. Dies bezieht sich insbesondere – aber nicht ausschließlich – auf direkte und indirekte Verbindungen zur Rüstungs-, Pharma-, Tabak-, Rohstoff-, Alkohol-, Erotik- und Glücksspielindustrie, sowie zu Organisationen und Institutionen, deren Ziele den Werten und Grundsätzen von Ärzte ohne Grenzen widersprechen.

    Wie verhindert Ärzte ohne Grenzen Fälle von Korruption in seinen Projekten?

    Zentrale Bestandteile unseres Kontrollsystems in Projekten sind Beschaffungsrichtlinien und Unterschriftsregeln, denen durchgängig das Vier-Augen-Prinzip zugrunde liegt. Für Bestellungen, deren Wert einen bestimmten Betrag übersteigt, sind Angebotsvergleiche bzw. Ausschreibungen vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es ein klares Verbot der Annahme von Geschenken und Provisionen sowie Richtlinien, die das Vorgehen im Fall von Verlusten, Diebstahl oder Betrug regeln. Um Korruption zu verhindern, überprüfen wir regelmäßig die Einhaltung dieser Richtlinien.

    Wie geht Ärzte ohne Grenzen mit Belästigung und Missbrauch in Projekten um?

    Wir tolerieren keinerlei Belästigung, Diskriminierung oder gar Missbrauch von Mitarbeiter*innen. Überall in unseren Projekten bemühen wir uns darum, Fehlverhalten zu verhindern und ihm vorzubeugen. Besonderen Wert legen wir dabei auf den Schutz von Betroffenen und Hinweisgebenden. Wir schaffen ein Umfeld, in dem die Genannten Beschwerden einreichen können, ohne Bedenken hinsichtlich ihrer Sicherheit, ihres Arbeitsplatzes oder der vertraulichen Behandlung ihres Anliegens haben zu müssen.

    Dies erfordert dauerhafte Aufmerksamkeit, eigens dafür bestimmte Mechanismen und geeignete Ansprechpartner*innen – es handelt sich um einen Prozess, den wir fortwährend anpassen. Trotz aller Anstrengungen mit konkreten Leitfäden, Briefings, Projektbesuchen, Schulungen und vielen weiteren Maßnahmen können wir Fehlverhalten von Einzelnen jedoch nicht völlig ausschließen. Dennoch ist uns wichtig zu betonen: Jeder Fall von Ausbeutung und Missbrauch ist einer zu viel. In gemeinsamer Verantwortung optimieren wir unsere diesbezüglichen Bestrebungen kontinuierlich, um ein von Belästigung, Ausbeutung und Missbrauch freies Arbeitsumfeld zu schaffen.

  • Datenschutz und Datensicherheit

    Was sind personenbezogene Daten?

    Dabei handelt es sich um Informationen, die Ihrer Person zugeordnet werden können – zum Beispiel Ihr Name sowie Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wenn Sie an Ärzte ohne Grenzen spenden möchten oder Infomaterial bestellen, fragen wir Sie nach bestimmten personenbezogenen Daten.

    Wie nutzt Ärzte ohne Grenzen Ihre Daten?

    Wir verwenden ihre Daten immer nur zweckgebunden oder soweit Sie darüber hinaus Ihre Einwilligung geben. Wir geben ihre Daten nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.

    Wie überträgt Ärzte ohne Grenzen von Ihnen überlassene Daten?

    Alle personenbezogenen Daten in Spenden-, Bestell- und Bewerbungsformularen werden zu jedem Zeitpunkt verschlüsselt übertragen. Zugriffe über das Hypertext-Transfer-Protokoll (HTTP) sind mit einer Secure-Sockets-Layer-Verbindung (SSL) gesichert, falls personenbezogene Daten übermittelt werden. Der Datentransfer zwischen dem Webserver und dem internen Netzwerk von Ärzte ohne Grenzen e. V. wird generell verschlüsselt abgewickelt. Hiervon ausgenommen sind Datenübertragungen, die zur Erfüllung ihres Zweckes nur unverschlüsselt, z. B. per E-Mail erfolgen können, etwa zum Weiterempfehlen einer Seite an Freunde und Bekannte.

    Gibt Ärzte ohne Grenzen personenbezogene Daten an Dritte weiter?

    Nein, Ihre personenbezogenen Daten übermitteln wir ohne Ihre explizite Erlaubnis grundsätzlich nicht an Dritte. Eine Weitergabe innerhalb unseres internationalen Netzwerks oder an Andere kann nur nach einer entsprechenden Einwilligungserklärung, also mit Ihrer Zustimmung, erfolgen.

    Um Anfragen von Ihnen zu beantworten und Ihnen das Nutzen unserer Dienste zu ermöglichen, beauftragen wir ggf. Dienstleister*innen. Diese Dienstleister*innen müssen sich vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten.

    Erhebt Ärzte ohne Grenzen statistische Informationen?

    Ja, um unseren Internetauftritt technisch und gestalterisch zu verbessern, sammeln wir statistische Informationen, z. B. über die Besucherzahl jeder Seite. Aufgezeichnet werden zum Beispiel der von Website-Besuchern benutzte Rechner- und Browsertyp, oder das jeweilige Zugriffsdatum. Diese Informationen weisen keinen Personenbezug auf und werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet.

    Besteht ein Auskunftsrecht?

    Ja, Sie haben jederzeit einen Anspruch darauf zu erfahren, welche auf Ihre Person bezogenen Daten wir speichern. Dazu wenden Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten Roman Maczkowsky ([email protected]).