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Rückführungsverbesserungsgesetz: Humanitäre Hilfe droht weiterhin kriminalisiert zu werden

Felix Braunsdorf, Experte für Flucht und Migration bei Ärzte ohne Grenzen sagt zum Rückführungsverbesserungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat: 

„Das Gesetz setzt Seenotretter*innen sowie andere humanitäre Organisationen dem Risiko potenziell strafrechtlicher Verfolgung in Deutschland aus. Ärzte ohne Grenzen kritisiert die drohende Kriminalisierung von humanitärer Arbeit auf See und an Land.  

Sobald unbegleitete Minderjährige gerettet und in EU- oder Schengen-Staaten gebracht werden, besteht weiterhin die Gefahr einer Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung. Dass ausgerechnet die Rettung von unbegleiteten Kindern aus Seenot kriminalisiert werden soll, ist unbegreiflich.  

Bereits im November 2023 hatte Ärzte ohne Grenzen gemeinsam mit 55 weiteren Organisationen die Bundesregierung aufgefordert, die geplanten Änderungen im sogenannten Schleuserparagraphen zurückzunehmen. Medienberichten zufolge lenkte die Bundesregierung daraufhin ein und beschränkte die Verschärfungen auf den Landweg. Allerdings wurde nur die Hilfe für Erwachsene in Seenot von der Strafbarkeit ausgenommen.   

Die Arbeit von Hilfsorganisationen dem Risiko der Strafbarkeit auszusetzen, ist ein direkter Angriff auf das humanitäre Prinzip der Menschlichkeit. Unsere Teams versuchen, wo immer möglich, Leid zu lindern und Leben zu retten. Die Kriminalisierung von humanitärer Hilfe ist ein gefährlicher Trend, der gestoppt werden muss.”  

Teams von Ärzte ohne Grenzen haben zwischen Juni 2021und September des vergangenen Jahres 2.388 unbegleitete Minderjährige gerettet. Das sind in rund 25 Prozent aller Geretteten in diesem Zeitraum.

Für weitere Auskünfte sprechen Sie uns an

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Portrait: Katharina Wiechers
Katharina Wiechers
- Pressestelle